In unserem Alltag benutzen wir eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Gebrauchsgegenstände und technischer Arbeitsmittel. Die entscheidende Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit  ist - angesichts der vielfältigen Verwendungen - das Angebot durchdachter, ausgereifter und geprüfter Produkte, die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind.

In Deutschland wird dieses Ziel vor allem durch die Umsetzung der verschiedenen europäischen Allgemein- und Spezialrichtlinien für technische Produkte in das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und seine nachgeordneten Verordnungen unterstützt, die die sicherheitstechnische Beschaffenheit regeln.

 

Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um.

Sie regelt die Bereitstellung von neuen Maschinen auf dem Markt.

Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Regelungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Die Verordnung sieht u. a. die CE-Kennzeichnung vor, mit welcher der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.

 

Wir übernehmen für Sie die Untersuchung von Prozessen, Anforderungen und Richtlinien, die die geforderten Standards erfüllen.

Denn kontinuierlich steigende Anforderungen an Unternehmen erschweren es, den Überblick zu behalten. Prüfgremien, wie die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht, prüfen die Einhaltung der Voraussetzungen, Umsetzung und Richtigkeit. Bei festgestellten Mängeln am Produkt wird je nach schwere der Vorgabenabweichung mit Sanktionen bis hin zur Maschinenstillsetzung agiert.